Solarmodule, Wechselrichter und Akkus
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Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Sonnenkollektoren
Die Mehrwertsteuer auf Solarmodule wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.
Die Mehrwertsteuer wird von 19 % auf 0 % gesenkt.
Dieser sogenannte Nullsatz gilt nur, wenn die Solarmodule auf Häusern oder Nebengebäuden eines Hauses, wie z. B. einem Schuppen, installiert sind.
Der Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt nicht nur für die Solarmodule, sondern auch für alle anderen Materialien im Zusammenhang mit dem Solarmodulsystem.
Ein Geschäftskunde, Verein oder eine Stiftung kann die 0%-MwSt.-Regelung nicht nutzen
Warum Sonnenkollektoren?
Indem Sie sich für Solarenergie entscheiden, tragen Sie zu einem Planeten mit weniger CO2-Emissionen bei.
Darüber hinaus werden Solarmodule auf umweltfreundliche Weise hergestellt,
verursachen keine Treibhausgase und sind bereits zu 90 % recycelbar.
Es ist der perfekte Weg, um auf eine nachhaltige Zukunft zu setzen.