Konditionen 0% MwSt.-Verordnung für Wohneigentum

Die Mehrwertsteuer auf Solarmodule wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.
Die Mehrwertsteuer wird von 19 % auf 0 % gesenkt.
Dieser sogenannte Nullsatz gilt nur, wenn die Solarmodule auf Häusern oder Nebengebäuden eines Hauses, wie z. B. einem Schuppen, installiert sind.

Der Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt nicht nur für die Solarmodule, sondern auch für alle anderen Materialien im Zusammenhang mit dem Solarmodulsystem.

Ein Geschäftskunde, Verein oder eine Stiftung kann die 0%-MwSt.-Regelung nicht nutzen
Kosten, die durch eine falsche Erklärung der Mehrwertsteuerbefreiung entstehen, werden von Ihnen zurückgefordert.